Hinweis für Fördermitglieder
Die GEMEINNÜTZIGE Tätigkeit der Oganisation ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und hat unter anderem den Zweck, den Mitgliedern bzw. Teilnehmern an den Projekten neue Impulse und neue Lebensfreude zu vermitteln.
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen der Organisation nach Kräften zu fördern und ALLES zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck der Organisation Einbußen erleiden könnte. Sie haben die Statuten und die Beschlüsse des Präsidiums zu beachten.
Zur Schlichtung von allen aus den Tätigkeitssverhältnisse entstehenden Streitigkeiten ist das Schiedsgericht der Organisation zu berufen. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen, seine Entscheidungen sind endgültig.
Die Organisation behalten sich vor, Schadenersatz und/oder Ersatz für entstehende Aufwendungen vom Mitglied zu verlangen, falls diese bei Unstimmigkeiten eine andere Institution als das Schiedsgericht aufsucht.
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